Donnerstag, 3. Mai 2018

BGH: Abschluss einer Versicherung für Familienfahrzeug fällt unter die „Schlüsselgewalt“.

Da Eheleute eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, sieht § 1357 BGB vor, dass Geschäfte ein Ehegatte im Bereich der Haushaltsführung, also zur "angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie“ tätigt, auch den anderen Ehegatten verpflichten. Dazugehören z.B. der Kauf von Möbeln und unter Umständen sogar die Anschaffung eines nicht allzu teuren Fahrzeugs. Aktuell hat der BGH jetzt entschieden, dass auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für Familienfahrzeug ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne von § 1357 BGB sein kann, vergleiche BGH XII ZR 94/17.